Ihr Anwalt im Bereich Landwirtschafts- und Höferecht
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Klaus Heidorn
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Landwirtschafts-/Höferecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Heidorn ist Ihr Berater in allen Belangen, die das Landwirtschafts- und Höferecht betreffen. Da er bereits im Jahre 1959 im damaligen Garstedt zum Rechtsanwalt zugelassen wurde, hat er die gesamte Entwicklung der Region vom landwirtschaftlich geprägten Entwicklungsraum bis zur modernen Mittelstadt als Rechtsanwalt begleitet. Schon früher hat er sich daher mit Hofübergabeverträgen, Altenteilsregelungen, aber auch mit dem Erbrecht für das hoffreie Vermögen zunächst als Rechtsanwalt und später als Notar beschäftigt. Er verfügt über eine lange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Dabei arbeitet Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Heidorn auch interdisziplinär mit Ihrem Verband oder Steuerberater zusammen, es entsteht somit eine Lösung aus einem Guss.


