Ihr Anwalt im Bereich Ehe- und Familienrecht
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Klaus-Thomas Krüger | | |
Ehe- und Familienrecht
Rechtsanwalt und Notar Krüger berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Familienrecht kompetent in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Anwaltliche Beratung ist nicht erst im Falle der Scheidung erforderlich, sondern sollte sehr viel früher eingeholt werden, möglichst schon bei einem ersten Kriseln der Ehe. Bereits dann werden die ersten wichtigen Weichen gestellt. Aber auch nach der Scheidung besteht weiterer Betreuungsbedarf, sei es in Fragen des Kindesumganges oder gar der elterlichen Sorge oder aber aufgrund einer neuen Gesetzeslage, wie sie sich jetzt seit dem 1. Januar 2008 durch das Unterhaltsrechtsreformgesetz ergeben hat. Aufgrund seiner über 10-jährigen Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt und Notar Krüger in der Lage, Ihre ganz individuellen Sorgen und Nöte in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit zu stellen und Ihnen sachgerechte Lösungen vorzuschlagen.
Tätigkeitsschwerpunkte im Ehe- und Familienrecht sind natürlich Ehescheidungsver- fahren, aber auch Vermögensauseinandersetzungen anlässlich von Trennung und Scheidung, Fragen des Kindes- und Ehegattenunterhaltes, das gesamte Kindschafts-recht, also sowohl Sorgerecht, als auch Umgangsfragen.
Herr Rechtsanwalt und Notar Krüger berät natürlich auch Eheleute, Lebenspartner und solche, die es werden wollen, in allen Bereichen des Ehe- und Lebenspartnerschafts-vertragsrechtes.


