Ihr Anwalt im Bereich Grundstücksrecht
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Herbert Horne
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Grundstücksrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Horne berät und vertritt Sie in allen Belangen rund um die Immobilie.
Böse Überraschungen lassen sich nur minimieren, wenn nicht nur die Immobilie selber, sondern auch das zugrunde liegende Vertragswerk vor Beurkundung bei dem amtierenden Notar durch Ihren kompetenten rechtlichen Berater überprüft wird. Fehlentscheidungen auf diesem Gebiet können nicht nur teuer, sonder sogar existenzbedrohend werden. Rechtsanwalt und Notar Horne kann auf ein Netzwerk von Bauhandwerkern, Architekten und Sachverständigen zurückgreifen, die Ihnen im Bedarfsfalle zur Seite stehen.
Herr Rechtsanwalt und Notar Horne berät aber auch, wenn die Auseinandersetzung eines Grundstückes notwendig wird, insbesondere im Falle der Ehescheidung oder der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.


