Ihre Anwälte im Bereich Arbeitsrecht
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Klaus-Thomas Krüger | ![]() |
Frank Geissler |
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Krüger berät, betreut und vertritt Sie bundesweit auf allen Gebieten des Arbeitsrechtes. Zu nennen ist hier insbesondere das Individual- und Kollektivarbeitsrecht, das Dienstvertragsrecht sowie das Recht der Handelsvertreter.
Schwerpunkte im Bereich des Individualarbeitsrechtes sind naturgemäß die rechtliche Betreuung in Kündigungsschutzverfahren, bei Abmahnungen, aber auch die Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnisses. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes erhalten Sie Unterstützung bei der Mitwirkung in Einigungsstellenverfahren und bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten ebenso wie bei der Betreuung und Ausarbeitung von Betriebsübergängen auf die nächste Generation oder auf einen sonstigen Betriebsnachfolger.
Im Bereich des Dienstvertragsrechtes unterstützt Sie Rechtsanwalt und Notar Krüger bei der Ausarbeitung und Aushandlung von Geschäftsführeranstellungs- und Vorstandsdienstverträgen und bei der Unterstützung von Aufsichtsratsmitgliedern im Rahmen Ihrer Mandate. Hier kommt Herrn Rechtsanwalt und Notar Krüger seine eigene Aufsichtsratstätigkeit beim Altonaer Spar- und Bauverein e. G. zugute (www.altoba.de).
Im Handelsvertreterrecht betreut Herr Rechtsanwalt und Notar Krüger Sie anlässlich der Beendigung von Handelsvertreterverträgen bei Ausgleichsansprüchen, sei es deren Geltendmachung oder deren Abwehr ebenso wie bei der Durchsetzung aller sonstiger Rechte und Pflichten aus dem Handelsvertreterverhältnis.
Rechtsanwalt Geissler berät, betreut und vertritt Sie bundesweit auf allen Gebieten des Arbeitsrechtes. Zu nennen ist hier insbesondere das Individual- und Kollektivarbeitsrecht, das Dienstvertragsrecht sowie das Recht der Handelsvertreter.
Schwerpunkte im Bereich des Individualarbeitsrechtes sind naturgemäß die rechtliche Betreuung in Kündigungsschutzverfahren, bei Abmahnungen, aber auch die Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen und die Beratung betreffend Probezeit, Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstunden, Dienstwagen, vertragliches und nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder bei Abschluss von einem Aufhebungsvertrag.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes erhalten Sie Unterstützung bei der Mitwirkung in Einigungsstellenverfahren und bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten ebenso wie bei der Betreuung und Ausarbeitung von Betriebsübergängen auf die nächste Generation oder auf einen sonstigen Betriebsnachfolger. Dabei stellt er hohe Anforderungen an die juristische Qualität seiner Arbeit, ohne dabei den Blick für eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu verlieren.
Rechtsanwalt Geissler besitzt darüber hinaus langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen aus dem Bereich der Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und ist daher mit auch mit den hier auftretenden speziellen Fragen vertraut.



