Ihr Anwalt im Bereich Straf- und Bußgeldrecht
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Klaus-Th. Krüger
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Straf- und Bußgeldrecht
Sprechen Sie nie ohne anwaltlichen Beistand mit der Polizei oder sonstigen Behördenvertretern, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vorgeworfen wird. Erst nach sorgfältigem Aktenstudium kann entschieden werden, ob eine Einlassung für Sie vorteilhaft ist oder ob Sie nicht besser von Ihrem Recht, die Aussage zu verweigern Gebrauch machen sollten. Leider wird dieser an sich selbstverständliche Ratschlag oft genug missachtet, sodass unbedachte und nachteilige Einlassungen die Rechtsposition des Mandanten verschlechtern.
Rechtsanwalt Krüger prüft die Beweislage und entscheidet dann gemeinsam mit Ihnen die Taktik für das Straf- bzw. Bußgeldverfahren.
Als Opfer einer Straftat werden Sie von Rechtsanwalt Krüger im Rahmen der Nebenklage vertreten. Er verschafft Ihnen als Opfer eine laute Stimme, damit im Strafprozess nicht der Täter, sondern Sie als Opfer im Mittelpunkt stehen.


